Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsabschluss
Die nachfolgende AGB inkl. Verkaufs- und Lieferbedingungen sind massgebend für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen. Andere als diese Bedingungen gelten nicht, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich nochmals widersprechen. Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen oder die Lieferung und Leistung ohne gesonderte Bestätigung ausführen. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, behalten wir uns technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen sowie geringfügige Farb-, Mass- und Gewichtsabweichungen im Rahmen der Handelsüblichkeit und einer angemessenen Berücksichtigung der Kundeninteressen vor.
II. Rücktrittsrecht
Allen Kunden gewähren wir ein Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen nach Versand unserer Rechnung/ Auftragsbestätigung, längstens jedoch bis 7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin. Für Rückgaben von Skulpturen, Bilder und Mandalas innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware (in einwandfreiem Zustand) trägt der Kunde nur die Transportkosten. Die Rücknahme von Objekten, die auf Kundenwunsch in das Ausland geliefert werden, müssen wir aus organisatorischen Gründen ausdrücklich ausschliessen. Die Rücknahme von einen ausgelieferten Sockel müssen wir im In- und Ausland ausschliessen.
III. Preise und Zahlungen
Alle auf unseren Rechnungen und in unseren Preislisten veröffentlichten Preise sind Bruttopreise und beinhalten die jeweils in der Schweiz geltende gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern dies nicht ausdrücklich anders ausgewiesen ist. Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Unsere Rechnung an den Besteller ist gleichzeitig dessen Auftragsbestätigung. Anzahlungen, soweit in der Rechnung ausgewiesen sind binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung oder spätestens bei der Auslieferung ohne Abzug fällig. Ausbleibende Anzahlungen berechtigen uns zur Stornierung der Bestellung. Restzahlungen sind nach vollständiger Auslieferung der Bestellung ohne Abzüge zahlbar. Lieferungen ins Ausland oder zur Weiterleitung ins Ausland vorgesehene Lieferungen an inländische Lieferadressen sind binnen 14 Tagen nach Erhalt unserer Rechnung/Auftragsbestätigung zur Zahlung in voller Höhe und ohne Abzüge fällig. Zölle, Abgaben und Transportkosten über den von uns ausdrücklich angebotenen Leistungsumfang hinaus sind vom Kunden zu tragen. Bei Zahlungsverzug und fruchtlosem Verstreichen einer angemessen gesetzten Nachfrist sowie bei Erfüllungsverweigerung des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, eine Schadenpauschale von 10% des vereinbarten Preises oder Ersatz des genau bezifferten Nichterfüllungsschadens zu verlangen.
IV. Lieferfristen und Liefertermine
Termine und Fristen sind für unsere Lieferungen nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als Fixtermine in unseren Rechnungen/Auftragsbestätigungen verbindlich bestätigt haben. Alle anderen Zusagen oder Lieferangaben sind ca.-Angaben und abhängig von unseren Speditionspartnern. Änderungswünsche des Kunden können bis 3 Tage nach Erhalt der Rechnung berücksichtigt werden, entbinden uns jedoch von zugesicherten Lieferterminen. Unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse (z.B. Krieg, kriegsähnliche Zustände, Energie- und Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen und andere, von uns nicht zu vertretende Produktionsunterbrechungen) entbinden uns für deren Dauer von der Liefer- und Leistungspflicht, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzugs auftreten. Lieferfristen und -termine verlängern sich in angemessenem Umfang. Dies gilt auch für von uns nicht zu vertretende nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen seitens unserer Lieferanten. Wird ein Liefer- oder Leistungstermin von uns schuldhaft überschritten, und ist eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen erfolglos verstrichen, so kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten.
V. Lieferung und Gefahrenübergang
Erfüllungsort ist unser Lager. Sobald die Ware den jeweiligen Erfüllungsort verlässt, geht die Gefahr auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Tragung der Versandkosten) übernommen haben. Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Kann die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgen, oder nimmt der Kunde ohne hinreichenden Grund eine Lieferung nicht an, so trägt er die Kosten für das erfolglose Angebot bzw. die Aufbewahrung (auch in Form einer Einlagerung) und Erhaltung der Liefergegenstände. Dies gilt entsprechend für Lieferverzögerungen. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auch mit unwesentlichen Mängeln behaftete Ware anzunehmen. Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt, sofern er bei Anlieferung oder unmittelbar danach eine entsprechende Mängelrüge erhebt.
VI. Mängelrügen und Gewährleistung
Wir leisten im Rahmen der folgenden Bestimmungen Gewähr dafür, dass die gelieferten Gegenstände und die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mehr als nur unerheblich mindern und etwa zugesicherte Eigenschaften vorhanden sind. Für Verschleiss aufgrund normalen Gebrauchs und Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder unsachgemäße Lagerung auftreten, leisten wir keine Gewähr. Das Gewährleistungsrecht erlischt bei Eingriffen oder sonstigen Manipulationen durch den Kunden oder von ihm beauftragten Dritten. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren/deren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Leistungs- und Massangaben keine zugesicherten Eigenschaften, sondern nur Beschreibungen oder Kennzeichnungen. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und uns dabei erkannte Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht bei Anlieferung entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Enddeckung schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Bereits bei Anlieferung erkennbare Mängel sind zusätzlich gegenüber der anliefernden Person auf den Frachtpapieren genau zu bezeichnen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Abholung der Ware durch den Kunden, spätestens mit der Anlieferung bei ihm. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Wir leisten – nach unserer Wahl – Gewähr in Form von Nachbesserung oder Ersatzlieferung der fehlerhaften Gegenstände und übernehmen die zu diesem Zweck anfallenden Kosten (Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten), sofern sie auf dem Territorialgebiet Schweiz anfallen. Soweit sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass der Kunde die Gegenstände nach der Lieferung an einen anderen Ort als die Lieferadresse verbracht hat, oder die Lieferadresse auf Kundenwunsch ausserhalb des Territorialgebiets der Schweiz lag, trägt der Kunde die entstehenden Mehrkosten. Der Kunde hat uns die unverzügliche Nachbesserung zu ermöglichen und uns die beanstandete Ware hierzu soweit erforderlich, zur Besichtigung und zur Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Die durch unberechtigte Mängelrügen entstehenden Kosten trägt ausschliesslich der Kunde. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Soweit in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht anders bestimmt, sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen. Mängel berechtigen den Kunden zur Zurückhaltung von Zahlungen nur, wenn diese unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind und soweit der zurückgehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Mangel steht. Die Verwendung der gelieferten Waren liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Anwendungstechnische Ratschläge, Auskünfte und Beratungen sind unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. VII. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung aller uns gegen den Kunden zustehenden Ansprüche – auch soweit diese erst nach Abschluss dieses Vertrags begründet werden – vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der uns zustehenden Saldoforderungen. Der Kunde wird die in unserem Eigentum stehenden Sachen (Vorbehaltseigentum) als Verwahrer für uns mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen. Schließt er Versicherungen für das Vorbehaltseigentum ab, so tritt er seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag schon jetzt an uns ab. Der Kunde ist nicht befugt, das Vorbehaltseigentum zur Sicherung zu übereignen, zu verpfänden, verkaufen oder sonst über es zu verfügen. Kommt der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug, so können wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – das Vorbehaltseigentum zurücknehmen und dieses zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Fall wird der Kunde uns oder einem Beauftragten sofort Zugang zu dem Vorbehaltseigentum gewähren und dieses herausgeben. Unser Herausgabeverlangen oder eine Pfändung gilt nicht als Rücktritt von dem Vertrag. VIII. Haftung Für Schäden des Kunden haften wir nur, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und der Haftungsanspruch nicht auf einen Hersteller/Zulieferer durch geleitet werden kann. Darüber hinaus haften wir bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Masse vertrauen darf, auch in Fällen leichter Fahrlässigkeit, sofern diese durch uns und nicht durch einen Zulieferer verschuldet sind. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie Vorsatz und grober Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, haften wir nur in Höhe des typischerweise, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände voraussehbaren Schadens. Diese Haftungsbeschränkung erfasst alle Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen. Sie erfasst jedoch nicht die durch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften entstehenden Schäden und solcher Mangelfolgeschäden, gegen die die zugesicherten Eigenschaften den Kunden gerade absichern sollten. Diese Haftungsbegrenzung wirkt auch zu Gunsten unserer Mitarbeiter. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
VIII. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB/Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck nach den unwirksamen am nächsten kommen.
IX. Rechtswahl und Gerichtsstand
Die Beziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen dem Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle vermögensrechtlichen Streitigkeiten ist Sitz von ART263. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.